Dr. Sebastian Binder
Steuerberater
Associate Partner
Gründer

Sebastian berät Investoren, Unternehmer, Konzerne und Unternehmen bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf die Optimierung von Konzern- und Unternehmensstrukturen, Strukturierung nationaler und internationaler M&A-Transaktionen, sowie die Führung komplexer Verfahren (Betriebsprüfung, Einspruch und Klagen). Er verfügt zudem über besondere Expertise im Bereich der Immobilienbesteuerung und der Grunderwerbsteuer.
Im Mittelpunkt seiner Beratung stehen dabei immer die wirtschaftlichen Ziele seiner Mandanten. Durch seine 10-jährige Berufserfahrung in führenden nationalen und internationalen Kanzleien kann er hierfür auf einen breiten Erfahrungsschatz in einer Vielzahl von Transaktionen und Situationen zurück greifen. Vom Handelsblatt wird er unter den „besten Anwälte Deutschlands 2024“ geführt.
Qualifikationen
- Steuerberater
- Dr. rer. pol. (FAU Erlangen-Nürnberg)
- Diplom Wirtschaftsjurist (Universität Augsburg)
Typische Einsatzfelder
- Beratung Gründer, Unternehmer und Käufer in allen Phasen des Unternehmenskaufs. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der optimalen Deal-Strukturierung und der Steuerklausel im SPA
- Optimierung von unternehmerischen Strukturen, z.B. Errichtung von Holding-Strukturen, Formwechsel OHG/KG in GmbH, Abspaltung oder Einbringung von Teilbetrieben
- Laufende Beratung von Unternehmen und Konzernen, z.B. Errichtung und Durchführung von Organschaften zur steuerlichen Ergebniskonsolidierung, Optimierung der Konzernfinanzierung (u.a. Zinsschranke)
Qualifikationen
- Steuerberater
- Dr. rer. pol. (FAU Erlangen-Nürnberg)
- Diplom Wirtschaftsjurist (Universität Augsburg)
Typische Einsatzfelder
- Beratung Gründer, Unternehmer und Käufer in allen Phasen des Unternehmenskaufs. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der optimalen Deal-Strukturierung und der Steuerklausel im SPA
- Optimierung von unternehmerischen Strukturen, z.B. Errichtung von Holding-Strukturen, Formwechsel OHG/KG in GmbH, Abspaltung oder Einbringung von Teilbetrieben
- Laufende Beratung von Unternehmen und Konzernen, z.B. Errichtung und Durchführung von Organschaften zur steuerlichen Ergebniskonsolidierung, Optimierung der Konzernfinanzierung (u.a. Zinsschranke)
Ausbildung & Karriere
Sebastian studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Augsburg (Diplom-Wirtschaftsjurist 2011) und an der University of North Carolina at Chapel Hill. Anschließend promovierte zu einem bilanzsteuerlichen Thema in Nürnberg (Abschluss als Dr. rer. pol. 2014).
Nach einer Station bei einer führenden internationalen Kanzlei war er mehr als 8 Jahre für Flick Gocke Schaumburg im Konzern- und Unternehmenssteuerrecht tätig, davon die letzten 4 Jahre als Assoziierter Partner.
Sebastian publiziert und hält regelmäßig Vorträge zum Umwandlungssteuerrecht und Grunderwerbsteuerrecht. In der Ausbildung zum Fachberater für internationales Steuerrecht beim Anbieter Fachseminare von Fürstenberg referiert er zu internationalen Bezügen des Umwandlungssteuerrechts.
Ausgewählte Referenzen
- Beratung und Steuerklausel beim Verkauf einer Organgesellschaft
- Inhaber bei Verkauf seiner Anteile an der 1/2/3 Autoteile GmbH & Co.KG an einen Privatinvestor
Referenzen von vorherigen Kanzleien:
- Börsennotiertes US-Unternehmen beim Verkauf von Teilen seines Deutschlandgeschäfts
- Gründer beim Verkauf ihrer Unternehmensbeteiligung an PE-Investor
- Börsennotierter niederländischer Immobilienkonzern bei öffentlicher Übernahme einer REIT-AG, grenzüberschreitender Verschmelzung auf börsennotierte niederländische Muttergesellschaft
- Automobilzulieferer beim Verkauf des Charging-Geschäfts an US-Investor
Veröffentlichungen
Eine Auswahl an Publikationen:
- Kommentierung der §§ 3-13 UmwStG in Oppel/Martini/Oertel, Internationales Steuerrecht (zusammen mit Julian Solowjeff, im Erscheinen)
- Share Deals in der Grunderwerbsteuer – Die neuen Anwendungserlasse zu § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG, StuB 2022, 601 (zusammen mit Klaus Himmer)
- Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token, Ubg 2022, 273 (zusammen mit Klaus Himmer)
- Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem ATADUmsG, IStR 2021, 865-874 (zusammen mit Benjamin Graßl)
- Aufgabe des Gesamtplans im BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG– jedoch keine Erleichterung für Einbringungen nach dem UmwStG?, DB 2020, 1587(zusammen mit Lisa Riedel)